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   VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17   

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https://dejure.org/2017,63249
VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17 (https://dejure.org/2017,63249)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.03.2017 - 8 B 871/17 (https://dejure.org/2017,63249)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. März 2017 - 8 B 871/17 (https://dejure.org/2017,63249)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 8 B 2681/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich "Liebigs Suppenfest" in Gießen

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hier nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 4. November 2016 - 8 B 2681/16 - juris; BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).

    Das im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz maßgebliche Ziel, einen vorherrschenden Eindruck einer typisch werktäglichen Geschäftigkeit der Ladenöffnung zu vermeiden verlangt überdies in jedem Fall zusätzlich, dass nach einer von der Behörde anzustellenden Prognose der Besucherstrom, den die Veranstaltung für sich genommen auslöst, die Zahl der Besucher übersteigt, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen in den von der Öffnung erfassten räumlichen Bereich kämen (Beschluss des Senats vom 4. November 2016 - 8 B 2681/16 -, juris Rdnr. 9f.).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag;

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015-8 CN 2/14-; Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -).
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Im Hinblick darauf, dass die Anforderungen an die Beschwerdebegründung in § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO und die Beschränkung des Prüfungsumfangs des Beschwerdegerichts auf die vom Beschwerdeführer dargelegten Gründe in § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO auf die einmonatige Begründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zugeschnitten sind, die der Antragsgegnerin auf Grund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hier nicht zur Verfügung steht, hat das Beschwerdegericht zur Wahrung der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG die verwaltungsgerichtliche Entscheidung einer umfassenden Kontrolle unterworfen, die nicht auf das Beschwerdevorbringen der Antragsgegnerin reduziert ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Beschluss vom 4. November 2016 - 8 B 2681/16 - juris; BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris, Rdnr. 21 ff. Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl. 2014, § 146 Rdnr. 32).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2012 - 1 B 10136/12

    Flughafen Mendig darf vorläufig als Autotestzentrum genutzt werden

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Denn dieser Mangel ist jedenfalls in entsprechender Anwendung des § 45 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 VwVfG geheilt, weil die Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdebegründung ihre Ausführungen dazu vertieft und in einer den Anforderungen des § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO genügenden Weise ergänzt hat (vgl. dazu OVG Koblenz, Beschluss vom 3. April 2012 - 1 B 10136/12 - juris, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 05.04.2016 - 8 B 751/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Musikmesse in Frankfurt am Main

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Die zugelassene Ladenöffnung entfaltet dann eine geringe prägende Wirkung, wenn sie nach den gesamten Umständen als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung erscheint (BVerwG, Urteil vom 11. November 2015-8 CN 2/14-; Beschluss des Senats vom 5. April 2016 - 8 B 751/16 -).
  • OVG Thüringen, 07.03.2016 - 3 EN 123/16

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 47 Abs 6 VwGO gegen eine mittels Rechtsverordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 8 A 2205/13

    Keine sonntägliche Ladenöffnung ohne hinreichenden Anlass

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Hiernach sind Sonn- und Feiertage erkennbar als Tage der Arbeitsruhe zur Regel zu erheben und Ausnahmen nur bei einem dem Sonntagsschutz gerecht werdenden Sachgrund zuzulassen, wobei ein bloß wirtschaftliches Interesse der Verkaufsstelleninhaber oder ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Kunden hierfür nicht ausreicht (BVerfG, Urteil vom 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857/07, 1 BvR 2858/07 -, juris, Rdnr. 157; Urteil des Senats vom 15. Mai 2014 - 8 A 2205/13 -, S. 10 UA; Thür. OVG, Beschluss vom 7. März 2016 - 3 EN 123/16 -, S. 8 BA).
  • VGH Hessen, 15.03.2012 - 7 B 371/12

    Versandhandel mit Arzneimitteln

    Auszug aus VGH Hessen, 17.03.2017 - 8 B 871/17
    Auch hierbei schlägt mit erheblichem Gewicht zu Buche, ob nach der Gesetzeslage einem eingelegten Rechtsbehelf aufschiebende Wirkung zukommt oder nicht (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 2012 - 7 B 371/12 -, juris Rdnr. 18f.).
  • VGH Hessen, 30.03.2017 - 8 B 906/17

    Öffnung von Verkaufsstellen an einem Sonntag anlässlich einer

    Konkrete zahlenmäßige Erhebungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die behördliche Einschätzung, dass die Veranstaltung die Hauptsache und die Ladenöffnung bloßer Annex ist, aufdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2017-8 B 871/17-).
  • VGH Hessen, 29.09.2017 - 8 B 1977/17

    Kein verkaufsoffener Sonntag in Gründau

    Konkrete zahlenmäßige Erhebungen sind nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn sich aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalles die behördliche Einschätzung, dass die Veranstaltung die Hauptsache und die Ladenöffnung bloßer Annex ist, aufdrängt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. März 2017 - 8 B 871/17 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2022 - 4 E 388/22

    Addition; Auffangwert; Bewertung; Freigabe; Gewerkschaft; Ideelles; Interesse;

    OVG, Beschluss vom 7.3.2016 - 3 EN 123/16 -, juris, Tenor und Rn. 31; Sächs. OVG, Beschluss vom 9.11.2009 - 3 B 501/09 -, juris, Tenor und Rn. 30; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2017 - 8 B 871/17 -, juris, Tenor und Rn. 1, 41; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 20.3.2019 - 6 S 325/17 -, juris, Rn. 21, 89, nicht fest.
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